Hinweisblatt zum Garantielabel
- Rechtssichere Umsetzung des Garantielabels ab 27.09.2026
- Vorgaben zur Darstellung und Platzierung
- Anforderungen an die Bereitstellung
Das Hinweisblatt informiert über die Einführung des Garantielabels auf Grundlage der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 sowie deren Umsetzung in deutsches Recht.
Ziel der neuen Vorgabe ist es, durch eine harmonisierte Kennzeichnung Verbraucher transparenter über das Bestehen einer Herstellergarantie zu informieren.
Das Hinweisblatt gibt einen Überblick über die daraus resultierenden Pflichten für Händler und erläutert insbesondere, wer betroffen ist sowie die grundlegenden Anforderungen an die Darstellung und Bereitstellung des Garantielabels.
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen