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Anzeige Kurzarbeit bei Agentur für Arbeit

verkauft von Händlerbund
Leistungserbringung durch Händlerbund Legal GmbH
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Antrag auf Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld wird ab dem Monat bezahlt, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. 

In einem zweiten Schritt ist das Kurzarbeitergeld formal zu beantragen. Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung gezahlt.

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, für die das Kurzarbeitergeld beantragt wird.

 

Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Produktdetails

Leistungserbringer:
Händlerbund Legal GmbH
Artikelnummer:
SP-00065
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